Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Campingplatz Blütengrund GmbH


1. Vertragsgegenstand

Die Campingplatz Blütengrund GmbH ist Betreiber des Campingplatzes und stellt Stellplätze und Unterkünfte für Gäste zur Verfügung.
Der Leistungsumfang ist der jeweiligen Buchungsbestätigung zu entnehmen.
Nebenabreden bedürfen einer gesonderten Bestätigung.

 

2. Reservierung & Vertragsabschluss

Reservierungen können nur schriftlich über das Kontaktformular auf der Internetseite vorgenommen werden.
Mit der Anmeldung bietet der Gast der Campingplatz Blütengrund GmbH den Abschluss eines Vertrages, unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen, verbindlich an.
Der Vertrag kommt erst mir der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Campingplatz Blütengrund GmbH und, falls ausgewiesen, der Überweisung der Anzahlung / des Rechnungsbetrages zustande.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz / eine bestimmte Unterkunft besteht nicht.

 

3. Entgelt & Zahlungsbedingungen

Die vom Gast zu zahlenden Preise ergeben sich aus den jährlichen Preislisten der Campingplatz Blütengrund GmbH.

Dauer- und Saisoncampern bietet die Campingplatz Blütengrund GmbH gesonderte Tarife an.
Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.
Sofern auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, ist vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises erforderlich. Zahlungsziel ist 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die Restzahlung erfolgt durch den Gast vor Ort in der Rezeption. Bei Verstreichen der Zahlungsfrist wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

 

4. Stornierung & Umbuchung

Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber der Campingplatz Blütengrund GmbH zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Campingplatz Blütengrund GmbH.
Tritt der Gast von dem Vertrag zurück oder tritt der Gast die Reise nicht an, behält die Campingplatz Blütengrund GmbH, nach den gesetzlichen Regelungen, den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich der Vorteile, die ihr ggf. aus einer anderweitigen Vermietung entstehen.
Die Campingplatz Blütengrund GmbH verzichtet jedoch teilweise auf die ihr zustehende Vergütung, indem sie vom Gast bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise lediglich folgende Entgelte verlangt: 

20% des Reisepreises, sofern der Gast bis zum 21. Tag vor Anreise zurücktritt,
40% des Reisepreises, sofern der Gast bis zum 14. Tag vor Anreise zurücktritt,
80% Prozent des Reisepreises, sofern der Gast ab dem 13. Tag der Anreise zurücktritt.

Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass der Campingplatz Blütengrund GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch den Rücktritt des Gastes entstanden ist, als die von dem Gast geforderte Pauschale.
In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen des Reisetermins, oder der Unterkunft besteht nicht.
Ist eine Umbuchung auf einen neuen Termin, oder eine neue Unterkunft möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, behält sich die Campingplatz Blütengrund GmbH vor eine Umbuchungsgebühr von 20% des ursprüngliches Reisepreises zu erheben.

 

5. Mindestaufenthaltsdauer & An- und Abreise

Der Stellplatz steht dem Gast am Anreisetag ab 11.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 11.00 Uhr vom Gast sauber verlassen werden.
Eine spätere Abreise ist nur nach Rücksprache mit der Rezeption gegen Gebühr möglich.
Die vertragsgerechte Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Gastes.
Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. 

Die Mindestaufenthaltsdauer für die Mietunterkünfte beträgt 2 Nächte.
Die Mietunterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag muss die Mietunterkunft bis 11.00 Uhr verlassen werden.
Eine spätere Abreise ist nur nach Rücksprache mit der Rezeption gegen Gebühr möglich.
Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. 

 

6. Aufenthalt & Besuch

Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden.
Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden.
Der Gast erkennt für sich und für die von ihm angemeldeten Personen die Platzordnung an.
Diese ist Bestandteil des Vertrags. 

 

7. Mängel 

Sofern der zugewiesene Stellplatz / die Unterkunft bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, hat der Gast der Campingverwaltung die Mängel am Feststellungstag, spätestens aber am darauf folgenden Tag anzuzeigen.
Unterlässt der Gast die Anzeige von Mängeln schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

 

8. Haftung 

Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz, sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campingplatzes pfleglich zu behandeln.
Schäden die während des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind der Campingplatzverwaltung umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen.
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Campingplatz die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Astwerk, Wetter, Tiere, etc.) auftreten können.

 

9. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

 

Stand 04/2024


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